Der Mensch am Ende der Leine

Hier greifen wir Themen auf, dieauch  im obligatorischen Sachkunde-Praxis-Kurs vermittelt werden.

 

In der heutigen Zeit ist es besonders wichtig, dass jeder Hundehalter seine Pflichten kennt und dafür sorgt, dass sich sein Hund korrekt gegenüber den Mitmenschen sowie der Umwelt verhält. Er achtet darauf, dass sein Hund niemanden belästigt, dass er einen guten Grundgehorsam hat und gut in die Gesellschaft integriert ist. Treten Probleme auf, nimmt der pflichtbewusste Hundehalter fachkundige Hilfe in Anspruch.

 

Allgemein gilt:
Wenn der Hund nicht unter Kontrolle gehalten werden kann, gehört er an die Leine!!

 

Verhalten gegenüber Landwirtschaft/Umwelt

* Selbstverständlich nehmen wir immer und überall den Hundekot auf und entsorgen diesen in die dafür vorgesehenen Einrichtungen.
* Wir lassen unseren Hund nicht im hohen Gras spielen.
* Das Werfen von Holzstücken in Wiesen lassen wir bleiben. Kein Bauer hat Freude, wenn er mit der Mähmaschine in ein solches Holzstück fährt!
* Hunde gehören nicht in angesätes oder andeweitig bewirtschaftetes Land!

 

Hunde- und andere Begegnungen

Begegnen wir einem anderen Hundehalter mit seinem Hund, gelten folgende Regeln:

* Ist der andere Hund angeleingt, nehme ich auch meinen sofort an die Leine.
* Ist der andere Hund frei und mein Hund sozialverträglich, kann ich meinen Hund ebenfalls frei laufen lassen.

Aus Rücksicht vor den anderen halten wir uns an diese zwei Grundregeln! Denn: Aus irgend einem Grund ist der entgegenkommende Hund an der Leine, z.B. aus gesundheitlichen Gründen (Schmerzen, Operation etc.) oder wegen dem Verhalten des Hundes.

Wir achten darauf, dass der Hund jederzeit abrufbar ist. D.h., an unübersichtlichen Stellen nehmen wir den Hund zu uns oder an die Leine. Der Hund soll auch ohne Leine immer in unserer Nähe bleiben!

Kommt uns in Jogger, Radfahrer, Reiter, Fussgänger ohne Hund etc. etngegen, nehmen wir den Hund immer an die Leine. Denn: Nicht alle Menschen und Tiere mögen Hunde. Hat eine Person Angst vor Hunden, nützt es ihm nichts, wenn er von uns hört: "Er macht nichts...". "Er ist gaaaaaaanz lieb...".

 

Im Wald

* Der Hund gehört während der Schonzeit des Wildes (1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand an die Leine! Unbedingt das Jagdgesetz beachten.
* Während der übrigen Zeit dürfen Hunde, die unter Kontrolle gehalten werden können, frei laufen, aber sie sollen den Waldweg nicht verlassen, sondern in der Nähe des Hundehalters bleiben und nicht im Dickicht stöbern.